ZuschussBAFA / BMWE / ESF Plus

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA)

Zuschuss zu den Kosten einer allgemeinen Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe. Früherer Name: Förderung unternehmerischen Know-hows. Wichtig: Beratungen, die überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben, sowie Beratungen mit Vermittlungstätigkeiten sind ausdrücklich von der Förderung ausgeschlossen.

Stand der Angaben: 21. Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien des Fördergebers. Offizielle Programmseite prüfen ↗

Förderhöhe

bis 3.000 EUR

Fördergebiet

Bundesweit

Antrag stellen bei

BAFA (Regionaler Ansprechpartner)

Voraussetzungen

  • KMU nach EU-Definition mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
  • Beratung durch eine im Programm freigeschaltete Beraterin bzw. einen freigeschalteten Berater
  • Antrag vor Beginn der Beratung
  • Vollständige Bezahlung der Beratungsrechnung durch das Unternehmen (kein Barzahlung, keine Verrechnung)

Komme ich dafür in Frage?

Prüfe diese Punkte selbst, bevor du Aufwand investierst.

Unternehmensgröße
KMU nach EU-Definition 2003/361/EG erforderlich (< 250 Mitarbeitende, Umsatz ≤ 50 Mio. € oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. €). Partner- und verbundene Unternehmen zählen anteilig mit.
Mitarbeitende
höchstens 249
Jahresumsatz
höchstens 50 Mio. €
Bilanzsumme
höchstens 43 Mio. €
Antragszeitpunkt
Antrag zwingend VOR Vorhabensbeginn. Als Beginn gilt in der Regel bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags.
Beihilferecht
Die Zuwendung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen der letzten drei Steuerjahre sind anzugeben.
Weitere Voraussetzung
Nicht gefördert werden Beratungen, die überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben.
Weitere Voraussetzung
Nicht gefördert werden Beratungen mit Vermittlungstätigkeiten oder solche, die auf den Erwerb von Waren und Dienstleistungen des Beraters gerichtet sind (Neutralitätsgebot).
Weitere Voraussetzung
Nicht gefördert werden Beratungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- oder steuerberatende Fragen betreffen oder überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.
Weitere Voraussetzung
Kumulierungsverbot: keine gleichzeitige Finanzierung aus anderen öffentlichen Zuschüssen.
Weitere Voraussetzung
Das Beraterhonorar darf nicht unmittelbar oder mittelbar aus Mitteln oder Rechtsgeschäften des Beraters geleistet, vorfinanziert, übernommen oder verrechnet werden.
Weitere Voraussetzung
Höchstens zwei Beratungen pro Jahr und fünf innerhalb der Richtliniendauer, je Beratung höchstens fünf Tage.
Weitere Voraussetzung
Bei Barzahlung oder Verrechnung wird kein Zuschuss gewährt.
Weitere Voraussetzung
Bei Ärztinnen und Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Heilpraktikern werden nur Beratungen zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems gefördert.

Häufige Gründe für eine Ablehnung

  • Beratungsinhalt betrifft überwiegend Fördermittel — dann ist die Beratung nicht förderfähig.
  • Beratung bereits begonnen oder Vertrag vor Antragstellung geschlossen.
  • Beraterin bzw. Berater ist nicht im Programm freigeschaltet.
  • Kein KMU nach EU-Definition (Partner- und verbundene Unternehmen zählen mit).
  • Rechnung nicht vollständig bezahlt oder nur verrechnet.

Diese Übersicht ist eine Orientierungshilfe, keine Zusage. Verbindlich ist allein der Fördergeber. Eignung im Finder automatisch prüfen →

Themen & Schlagworte

beratungunternehmensberatunggründungconsultingstrategiemanagement

Antragsentwurf erstellen

Die KI erstellt einen strukturierten Entwurf auf Basis der hinterlegten Programmdaten — als Ausgangspunkt, den du fachlich prüfen und ergänzen musst.

KI-Entwurf generieren →

Hohe Erfolgschance

Einfacher Antrag, bis 90 % Förder­quote für anerkannte Berater.

← Zurück zur Suche