Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA)
Zuschuss zu den Kosten einer allgemeinen Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe. Früherer Name: Förderung unternehmerischen Know-hows. Wichtig: Beratungen, die überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben, sowie Beratungen mit Vermittlungstätigkeiten sind ausdrücklich von der Förderung ausgeschlossen.
Stand der Angaben: 21. Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien des Fördergebers. Offizielle Programmseite prüfen ↗
Förderhöhe
bis 3.000 EUR
Fördergebiet
Bundesweit
Antrag stellen bei
BAFA (Regionaler Ansprechpartner)
Voraussetzungen
- ✓KMU nach EU-Definition mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland
- ✓Beratung durch eine im Programm freigeschaltete Beraterin bzw. einen freigeschalteten Berater
- ✓Antrag vor Beginn der Beratung
- ✓Vollständige Bezahlung der Beratungsrechnung durch das Unternehmen (kein Barzahlung, keine Verrechnung)
Komme ich dafür in Frage?
Prüfe diese Punkte selbst, bevor du Aufwand investierst.
- Unternehmensgröße
- KMU nach EU-Definition 2003/361/EG erforderlich (< 250 Mitarbeitende, Umsatz ≤ 50 Mio. € oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. €). Partner- und verbundene Unternehmen zählen anteilig mit.
- Mitarbeitende
- höchstens 249
- Jahresumsatz
- höchstens 50 Mio. €
- Bilanzsumme
- höchstens 43 Mio. €
- Antragszeitpunkt
- Antrag zwingend VOR Vorhabensbeginn. Als Beginn gilt in der Regel bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags.
- Beihilferecht
- Die Zuwendung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen der letzten drei Steuerjahre sind anzugeben.
- Weitere Voraussetzung
- Nicht gefördert werden Beratungen, die überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben.
- Weitere Voraussetzung
- Nicht gefördert werden Beratungen mit Vermittlungstätigkeiten oder solche, die auf den Erwerb von Waren und Dienstleistungen des Beraters gerichtet sind (Neutralitätsgebot).
- Weitere Voraussetzung
- Nicht gefördert werden Beratungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- oder steuerberatende Fragen betreffen oder überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.
- Weitere Voraussetzung
- Kumulierungsverbot: keine gleichzeitige Finanzierung aus anderen öffentlichen Zuschüssen.
- Weitere Voraussetzung
- Das Beraterhonorar darf nicht unmittelbar oder mittelbar aus Mitteln oder Rechtsgeschäften des Beraters geleistet, vorfinanziert, übernommen oder verrechnet werden.
- Weitere Voraussetzung
- Höchstens zwei Beratungen pro Jahr und fünf innerhalb der Richtliniendauer, je Beratung höchstens fünf Tage.
- Weitere Voraussetzung
- Bei Barzahlung oder Verrechnung wird kein Zuschuss gewährt.
- Weitere Voraussetzung
- Bei Ärztinnen und Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Heilpraktikern werden nur Beratungen zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems gefördert.
Häufige Gründe für eine Ablehnung
- Beratungsinhalt betrifft überwiegend Fördermittel — dann ist die Beratung nicht förderfähig.
- Beratung bereits begonnen oder Vertrag vor Antragstellung geschlossen.
- Beraterin bzw. Berater ist nicht im Programm freigeschaltet.
- Kein KMU nach EU-Definition (Partner- und verbundene Unternehmen zählen mit).
- Rechnung nicht vollständig bezahlt oder nur verrechnet.
Diese Übersicht ist eine Orientierungshilfe, keine Zusage. Verbindlich ist allein der Fördergeber. Eignung im Finder automatisch prüfen →
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Einfacher Antrag, bis 90 % Förderquote für anerkannte Berater.