Kostenlos & ohne Anmeldung

Zuschuss-Rechner

Wie hoch könnte Ihr Zuschuss ausfallen?
Vorhaben, Unternehmensgröße und Summe eingeben — Förderquote und Zuschuss-Bandbreite in Sekunden.

Sachinvestitionen in Ausrüstung, Gebäude oder Betriebsstätte.

Bitte Unternehmensgröße und Summe angeben

Wie funktioniert die Förderquote?

Die Förderquote ist der Prozentsatz der förderfähigen Kosten, den ein Zuschuss übernimmt. Bei einer Investition von 100.000 Euro und einer Quote von 30 Prozent beträgt der Zuschuss 30.000 Euro — die restlichen 70.000 Euro tragen Sie selbst, oft über Eigenmittel oder einen ergänzenden Förderkredit. Entscheidend ist das Wort förderfähig: Nicht jede Ausgabe zählt. Jedes Programm definiert genau, welche Kosten in die Bemessungsgrundlage einfließen — bei der Forschungszulage vor allem Personalkosten in Forschung und Entwicklung, bei der Regionalförderung die Sachinvestitionen in Ausrüstung und Gebäude, bei der Beratungsförderung das reine Beratungshonorar.

Drei Größen bestimmen am Ende die Höhe Ihres Zuschusses: die Art des Vorhabens (sie entscheidet, welche Programme überhaupt greifen), die Unternehmensgröße nach EU-Definition (sie bestimmt die Quote innerhalb eines Programms) und die förderfähige Summe (multipliziert mit der Quote, aber begrenzt durch Höchstbeträge). Der Rechner oben kombiniert genau diese drei Faktoren und legt dabei ausschließlich geprüfte Quoten aus realen, aktuellen Programmen zugrunde.

Die EU-KMU-Definition — warum Ihre Unternehmensgröße zählt

Ob Sie 15, 25 oder 35 Prozent Zuschuss erhalten, hängt entscheidend von Ihrer Einstufung als kleines, mittleres oder großes Unternehmen ab. Maßgeblich ist europaweit die Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission. Sie stellt auf Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme ab — wobei verbundene und Partnerunternehmen anteilig mitgezählt werden. Eine GmbH, die mehrheitlich zu einem Großkonzern gehört, ist also selbst dann kein KMU, wenn sie für sich genommen klein wäre.

KategorieBeschäftigteUmsatz oder Bilanzsumme
Kleinstunternehmen< 10≤ 2 Mio. €
Kleines Unternehmen< 50≤ 10 Mio. €
Mittleres Unternehmen< 250≤ 50 Mio. € Umsatz / ≤ 43 Mio. € Bilanz
Großunternehmen≥ 250über den KMU-Schwellen

Quelle: Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission (KMU-Definition).

KMU-Bonus: höhere Quoten für kleine und mittlere Unternehmen

Das europäische Beihilferecht will Größennachteile ausgleichen und erlaubt kleinen und mittleren Unternehmen deshalb höhere Förderquoten als Großunternehmen. In der regionalen Wirtschaftsförderung (GRW) ist dieser Bonus direkt ablesbar: kleine Unternehmen erhalten bis zu 35 Prozent, mittlere bis zu 25 Prozent, große bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Auch die Forschungszulage folgt dem Muster — 35 Prozent für KMU, 25 Prozent für alle übrigen Unternehmen. Wer sich zwischen zwei Kategorien bewegt, sollte die Einstufung sorgfältig prüfen: Ein einziger zusätzlicher Prozentpunkt Quote kann bei größeren Vorhaben über zehntausende Euro entscheiden.

De-minimis: die 300.000-Euro-Grenze

Viele kleinere Zuschüsse — etwa geförderte Beratung oder bestimmte Investitionszuschüsse — laufen als sogenannte De-minimis-Beihilfe. Diese gilt beihilferechtlich als so gering, dass sie ohne aufwendiges Genehmigungsverfahren gewährt werden darf. Die Kehrseite ist eine Obergrenze: Seit dem 1. Januar 2024 darf ein einzelnes Unternehmen nach der Verordnung (EU) 2023/2831 innerhalb von drei Jahren höchstens 300.000 Euro an De-minimis-Beihilfen erhalten (zuvor 200.000 Euro). Bereits bewilligte Beihilfen aus diesem Zeitraum werden angerechnet. Vor jedem De-minimis-Antrag müssen Sie deshalb erklären, welche Beihilfen Sie bereits erhalten haben. Programme außerhalb der De-minimis-Regel — etwa die Forschungszulage oder große GRW-Vorhaben — haben eigene, teils deutlich höhere Höchstgrenzen.

Welche Förderquoten sind realistisch?

Die folgende Übersicht fasst die im Rechner hinterlegten Quoten zusammen. Alle Werte stammen aus geprüften, aktuellen Programmen unserer Förderdatenbank — jeweils mit Link auf die offizielle Quelle im Ergebnis. Es handelt sich um Höchst- beziehungsweise Richtsätze; die konkrete Quote hängt vom Einzelfall ab.

VorhabenKleinMittelGroß
Investition / Regional (GRW)Quelle: IB Sachsen-Anhalt, LFI-MV (GRW)bis 35 %bis 25 %bis 15 %
Forschung & Entwicklung (Forschungszulage)Quelle: Bescheinigungsstelle Forschungszulage35 %35 %25 %
Innovation (ZIM)Quelle: ZIM / BMWKbis 60 %bis 45 %nicht antragsberechtigt
Energieeffizienz (BAFA EEW, Modul 1)Quelle: BAFA25 %20 %über KfW 295
Unternehmensberatung (BAFA)Quelle: BAFA50–80 %*50–80 %*nicht antragsberechtigt

* Beratungsförderung: 50 % in den alten, 80 % in den neuen Bundesländern; Zuschuss auf 2.800 € gedeckelt.

Grenzen dieser Schätzung

Der Rechner liefert eine erste Orientierung — keine Zusage. Die tatsächliche Förderhöhe entscheidet sich erst im Bewilligungsbescheid und wird von Faktoren beeinflusst, die ein Rechner nicht kennen kann: verfügbare Haushaltsmittel und mögliche Antragsstopps, die genaue Lage im Fördergebiet, Ihre Bonität, die Abgrenzung der förderfähigen Kosten sowie die Kumulierung mit anderen Beihilfen. Zwei Punkte sind besonders wichtig: Erstens muss der Antrag in fast allen Programmen vor Vorhabensbeginn gestellt werden — wer vorher bestellt oder baut, verliert den Anspruch. Zweitens sind die Richtlinien des Fördergebers immer verbindlich, nicht diese Schätzung. Nutzen Sie das Ergebnis, um Programme zu identifizieren, und prüfen Sie die Details dann an der offiziellen Quelle oder mit fachlicher Begleitung.

Häufige Fragen

Wie genau ist die Zuschuss-Schätzung?

Es handelt sich um eine unverbindliche Orientierung, keine Zusage. Der Rechner arbeitet mit Bandbreiten, weil die tatsächliche Förderquote von Region, Programm-Budget, Bonität und dem konkreten Bewilligungsbescheid abhängt. Die zugrunde gelegten Quoten stammen aus geprüften Förderprogrammen (unter anderem GRW, Forschungszulage, ZIM und BAFA) mit Angabe der offiziellen Quelle. Verbindlich sind immer die aktuellen Richtlinien des jeweiligen Fördergebers.

Was ist der Unterschied zwischen kleinem, mittlerem und großem Unternehmen?

Maßgeblich ist die EU-KMU-Definition (Empfehlung 2003/361/EG). Ein kleines Unternehmen hat weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme; ein mittleres Unternehmen weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme. Wer darüber liegt, gilt als Großunternehmen und ist von vielen KMU-Programmen ausgeschlossen. Wichtig: verbundene und Partnerunternehmen werden bei der Berechnung anteilig mitgezählt.

Warum bekommen kleine Unternehmen eine höhere Förderquote?

Das europäische Beihilferecht erlaubt für kleine und mittlere Unternehmen höhere Förderquoten als für Großunternehmen, um Größennachteile auszugleichen. In der Regionalförderung (GRW) zeigt sich das direkt: kleine Unternehmen erhalten bis zu 35 Prozent, mittlere bis zu 25 Prozent und große bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Auch die Forschungszulage ist für KMU mit 35 Prozent höher als die 25 Prozent für sonstige Unternehmen.

Was bedeutet die De-minimis-Grenze von 300.000 Euro?

Viele kleinere Zuschüsse werden als De-minimis-Beihilfe gewährt. Seit dem 1. Januar 2024 darf ein einzelnes Unternehmen nach der Verordnung (EU) 2023/2831 innerhalb von drei Jahren höchstens 300.000 Euro solcher Beihilfen erhalten. Frühere Bewilligungen aus diesem Zeitraum werden angerechnet. Wer die Grenze bereits ausgeschöpft hat, kann einen weiteren De-minimis-Zuschuss nicht mehr erhalten.

Zählt die Förderquote auf die gesamte Investitionssumme?

Nein, sie bezieht sich immer auf die förderfähigen Kosten, nicht zwingend auf Ihre komplette Investition. Was förderfähig ist, legt jedes Programm eigen fest: bei der Forschungszulage sind es vor allem F&E-Personalkosten, bei der Regionalförderung die Sachinvestitionen, bei der Beratungsförderung das Beratungshonorar. Zusätzlich gibt es meist Höchstbeträge und Mindestinvestitionen, die den Zuschuss deckeln.

Muss ich den Antrag vor Projektbeginn stellen?

In fast allen Zuschussprogrammen ja. Ein sogenannter vorzeitiger Vorhabensbeginn — also Bestellung, Vertrag oder Baubeginn vor der Antragstellung beziehungsweise vor einem genehmigten vorzeitigen Maßnahmebeginn — führt regelmäßig zur Ablehnung. Die Forschungszulage ist eine Ausnahme, weil sie steuerlich rückwirkend über die Steuererklärung beantragt wird.

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Teilweise. Ein zinsgünstiger Kredit lässt sich häufig mit einem Zuschuss kombinieren, und die Forschungszulage ist mit anderen Programmen kombinierbar — allerdings nie doppelt für exakt dieselben Kosten. Bei der Kumulierung mehrerer Beihilfen sind die beihilferechtlichen Höchstgrenzen einzuhalten. Die genaue Kombinierbarkeit sollte vor Antragstellung mit dem Fördergeber oder einer Beratung geklärt werden.

Kostet der Zuschuss-Rechner etwas?

Nein. Der Rechner ist frei nutzbar, ohne Anmeldung und ohne Kreditkarte. Wenn Sie möchten, begleiten wir Sie anschließend durch die Antragstellung — diese Begleitung ist erfolgsbasiert vergütet, das heißt eine Vergütung fällt nur bei bewilligter Förderung an.