ZuschussLandesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI MV)

GRW – Gewerbliche Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommern

Investitionszuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' für gewerbliche Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern, abgewickelt über das Landesförderinstitut. Es handelt sich um einen Zuschuss, nicht um ein Investitionsdarlehen.

Stand der Angaben: 21. Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien des Fördergebers. Offizielle Programmseite prüfen ↗

Förderhöhe

Auf Anfrage

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Antrag stellen bei

Hausbank oder LFI MV direkt

Voraussetzungen

  • Investition in Mecklenburg-Vorpommern
  • Mindestinvestition 50.000 EUR
  • Überregionaler Absatz (Primäreffekt)
  • Antrag vor Vorhabensbeginn

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Prüfe diese Punkte selbst, bevor du Aufwand investierst.

Antragszeitpunkt
Antrag zwingend VOR Vorhabensbeginn. Als Beginn gilt in der Regel bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags.
Weitere Voraussetzung
Förderung erfolgt als Zuschuss über Fördersätze von 10 % bis 35 %, nicht als Kredit.
Weitere Voraussetzung
Mindestinvestition 50.000 EUR.
Weitere Voraussetzung
Nur Betriebe mit überregionalem Absatz (Primäreffekt).

Häufige Gründe für eine Ablehnung

  • Vorhaben bereits begonnen.
  • Primäreffekt nicht erfüllt (rein lokaler Absatz).
  • Investitionsvolumen unter 50.000 EUR.

Diese Übersicht ist eine Orientierungshilfe, keine Zusage. Verbindlich ist allein der Fördergeber. Eignung im Finder automatisch prüfen →

Themen & Schlagworte

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Hohe Erfolgschance

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