Aufstiegs-BaföG (AFBG)
Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (unter anderem Meisterkurse, Fachwirte, Techniker). Kombination aus Zuschuss und optionalem KfW-Darlehen. Bei bestandener Prüfung werden 50 % des noch nicht fälligen Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen; bei Existenzgründung oder Betriebsübernahme innerhalb von drei Jahren entfällt das Restdarlehen vollständig.
Stand der Angaben: 21. Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien des Fördergebers. Offizielle Programmseite prüfen ↗
Förderhöhe
bis 15.000 EUR
Fördergebiet
Bundesweit
Antrag stellen bei
Amt für Ausbildungsförderung (Wohnort)
Voraussetzungen
- ✓Handwerksberuf
- ✓Vorbereitung auf Meisterprüfung oder gleichwertigen Fortbildungsabschluss
Komme ich dafür in Frage?
Prüfe diese Punkte selbst, bevor du Aufwand investierst.
- Weitere Voraussetzung
- Förderung erhält die einzelne Person, nicht das Unternehmen.
- Weitere Voraussetzung
- Einkommensfreibetrag 353 EUR, Vermögensfreibetrag 45.000 EUR.
- Weitere Voraussetzung
- Erfolgsbonus: 50 % Erlass des Restdarlehens bei bestandener Prüfung, 100 % bei Existenzgründung oder Betriebsübernahme innerhalb von drei Jahren.
Häufige Gründe für eine Ablehnung
- Fortbildung erfüllt die Anforderungen des AFBG nicht (Mindeststundenzahl, anerkannter Abschluss).
- Einkommen oder Vermögen über den Freibeträgen (betrifft nur den Unterhaltsbeitrag).
Diese Übersicht ist eine Orientierungshilfe, keine Zusage. Verbindlich ist allein der Fördergeber. Eignung im Finder automatisch prüfen →
Themen & Schlagworte
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Rechtsanspruch auf Förderung bei Erfüllung der Voraussetzungen.