ZuschussIB Sachsen-Anhalt

GRW-Unternehmensförderung Sachsen-Anhalt

Investitionszuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) für gewerbliche Investitionen in Sachsen-Anhalt. Die Förderung wird über Fördersätze und Arbeitsplatz-Kappungsgrenzen bemessen, nicht über einen pauschalen Euro-Höchstbetrag.

Stand der Angaben: 21. Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien des Fördergebers. Offizielle Programmseite prüfen ↗

Förderhöhe

Auf Anfrage

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Antrag stellen bei

IB Sachsen-Anhalt

Voraussetzungen

  • Investition in Sachsen-Anhalt
  • Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen
  • Mindestinvestition 30.000 EUR
  • Antrag vor Vorhabensbeginn

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Prüfe diese Punkte selbst, bevor du Aufwand investierst.

Antragszeitpunkt
Antrag zwingend VOR Vorhabensbeginn. Als Beginn gilt in der Regel bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags.
Weitere Voraussetzung
Förderung erfolgt über Fördersätze, nicht über einen festen Euro-Höchstbetrag.
Weitere Voraussetzung
Kappung bei 1.000.000 EUR je neuem und 750.000 EUR je gesichertem Dauerarbeitsplatz.
Weitere Voraussetzung
Nur Betriebe mit überregionalem Absatz sind förderfähig (Primäreffekt).
Weitere Voraussetzung
Auswahlstichtage und Landesregelungen ändern sich jährlich — bitte auf der Programmseite prüfen.

Häufige Gründe für eine Ablehnung

  • Vorhaben bereits begonnen.
  • Kein überregionaler Absatz (Primäreffekt nicht erfüllt).
  • Investitionsvolumen unter 30.000 EUR.
  • Keine Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen.

Diese Übersicht ist eine Orientierungshilfe, keine Zusage. Verbindlich ist allein der Fördergeber. Eignung im Finder automatisch prüfen →

Themen & Schlagworte

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Mittlere Erfolgschance

GRW-Fördergebiet, Arbeitsplatzbedingung, Mindestinvestition 50k EUR.

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