Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG)
Steuerliche Forschungsförderung mit Rechtsanspruch: Unternehmen jeder Größe, Branche und Rechtsform erhalten eine Zulage auf Personal- und Auftragsforschungsaufwendungen für Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Die Zulage wird auf die Steuerschuld angerechnet; ein übersteigender Betrag wird ausgezahlt und wirkt damit auch in der Verlustphase. Kein Budgetdeckel, kein Antragsstopp, keine Konkurrenz um Mittel.
Stand der Angaben: 21. Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien des Fördergebers. Offizielle Programmseite prüfen ↗
Förderhöhe
bis 4200.000 EUR
Fördergebiet
Bundesweit
Antrag stellen bei
Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), danach zuständiges Finanzamt
Voraussetzungen
- ✓In Deutschland steuerpflichtiges Unternehmen
- ✓Begünstigtes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung)
- ✓Bescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
- ✓Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt nach Ablauf des Wirtschaftsjahres
Komme ich dafür in Frage?
Prüfe diese Punkte selbst, bevor du Aufwand investierst.
- Weitere Voraussetzung
- Zweistufiges Verfahren: zuerst Bescheinigung der BSFZ, danach Antrag beim Finanzamt nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.
- Weitere Voraussetzung
- Die Zulage kann auch rückwirkend für bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben beantragt werden — anders als bei Zuschussprogrammen gilt kein Verbot des vorzeitigen Vorhabensbeginns.
- Weitere Voraussetzung
- Seit 2026: Gemein- und sonstige Betriebskosten werden pauschal mit 20 % der übrigen förderfähigen Aufwendungen angesetzt, ein Einzelnachweis entfällt.
- Weitere Voraussetzung
- Seit 2026: Der Pauschalsatz für Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Gesellschaftern steigt von 70 auf 100 EUR je Stunde, höchstens 40 Stunden je Woche.
- Weitere Voraussetzung
- Der erhöhte KMU-Satz von 35 % beruht auf dem Wachstumschancengesetz und sollte mit der Steuerberatung geprüft werden.
- Weitere Voraussetzung
- Keine Doppelförderung: Aufwendungen, die bereits über andere Förderprogramme finanziert werden, sind nicht zulagenfähig.
Häufige Gründe für eine Ablehnung
- Vorhaben ist Routineentwicklung ohne Forschungscharakter — die BSFZ lehnt die Bescheinigung dann ab.
- Aufwendungen werden bereits durch ein anderes Förderprogramm finanziert (Doppelförderungsverbot).
- Unternehmen ist in Deutschland nicht steuerpflichtig.
Diese Übersicht ist eine Orientierungshilfe, keine Zusage. Verbindlich ist allein der Fördergeber. Eignung im Finder automatisch prüfen →
Themen & Schlagworte
Antragsentwurf erstellen
Die KI erstellt einen strukturierten Entwurf auf Basis der hinterlegten Programmdaten — als Ausgangspunkt, den du fachlich prüfen und ergänzen musst.
KI-Entwurf generieren →Hohe Erfolgschance
Rechtsanspruch statt Ermessen, kein Budgetdeckel und keine Antragsfrist — das derzeit verlässlichste FuE-Instrument des Bundes.