ZuschussBundesministerium der Finanzen / Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)

Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG)

Steuerliche Forschungsförderung mit Rechtsanspruch: Unternehmen jeder Größe, Branche und Rechtsform erhalten eine Zulage auf Personal- und Auftragsforschungsaufwendungen für Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Die Zulage wird auf die Steuerschuld angerechnet; ein übersteigender Betrag wird ausgezahlt und wirkt damit auch in der Verlustphase. Kein Budgetdeckel, kein Antragsstopp, keine Konkurrenz um Mittel.

Stand der Angaben: 21. Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien des Fördergebers. Offizielle Programmseite prüfen ↗

Förderhöhe

bis 4200.000 EUR

Fördergebiet

Bundesweit

Antrag stellen bei

Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), danach zuständiges Finanzamt

Voraussetzungen

  • In Deutschland steuerpflichtiges Unternehmen
  • Begünstigtes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung)
  • Bescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ)
  • Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt nach Ablauf des Wirtschaftsjahres

Komme ich dafür in Frage?

Prüfe diese Punkte selbst, bevor du Aufwand investierst.

Weitere Voraussetzung
Zweistufiges Verfahren: zuerst Bescheinigung der BSFZ, danach Antrag beim Finanzamt nach Ablauf des Wirtschaftsjahres.
Weitere Voraussetzung
Die Zulage kann auch rückwirkend für bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben beantragt werden — anders als bei Zuschussprogrammen gilt kein Verbot des vorzeitigen Vorhabensbeginns.
Weitere Voraussetzung
Seit 2026: Gemein- und sonstige Betriebskosten werden pauschal mit 20 % der übrigen förderfähigen Aufwendungen angesetzt, ein Einzelnachweis entfällt.
Weitere Voraussetzung
Seit 2026: Der Pauschalsatz für Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Gesellschaftern steigt von 70 auf 100 EUR je Stunde, höchstens 40 Stunden je Woche.
Weitere Voraussetzung
Der erhöhte KMU-Satz von 35 % beruht auf dem Wachstumschancengesetz und sollte mit der Steuerberatung geprüft werden.
Weitere Voraussetzung
Keine Doppelförderung: Aufwendungen, die bereits über andere Förderprogramme finanziert werden, sind nicht zulagenfähig.

Häufige Gründe für eine Ablehnung

  • Vorhaben ist Routineentwicklung ohne Forschungscharakter — die BSFZ lehnt die Bescheinigung dann ab.
  • Aufwendungen werden bereits durch ein anderes Förderprogramm finanziert (Doppelförderungsverbot).
  • Unternehmen ist in Deutschland nicht steuerpflichtig.

Diese Übersicht ist eine Orientierungshilfe, keine Zusage. Verbindlich ist allein der Fördergeber. Eignung im Finder automatisch prüfen →

Themen & Schlagworte

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Antragsentwurf erstellen

Die KI erstellt einen strukturierten Entwurf auf Basis der hinterlegten Programmdaten — als Ausgangspunkt, den du fachlich prüfen und ergänzen musst.

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Hohe Erfolgschance

Rechtsanspruch statt Ermessen, kein Budgetdeckel und keine Antragsfrist — das derzeit verlässlichste FuE-Instrument des Bundes.

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