Fördermittel nach Bundesland
Neben den bundesweiten Programmen (KfW, BAFA, BMWK) hat jedes der 16 deutschen Bundesländer eine eigene Förderbank mit regionalen Programmen. Wähle dein Bundesland für die passenden Förderungen.
Baden-Württemberg
L-Bank
InnovationsgutscheineBayern
LfA Förderbank
Meisterprogramme & TechBerlin
IBB
Startup-ÖkosystemBrandenburg
ILB
GRW-InvestitionszuschussBremen
BAB
Maritime WirtschaftHamburg
IFB Hamburg
Hafenwirtschaft & LogistikHessen
WIBank
Fintech & MittelstandMecklenburg-Vorpommern
Förderbank MV
EU-Ziel-1-FördergebietNiedersachsen
NBank
Offshore-Wind & AgrarNordrhein-Westfalen
NRW.BANK
Handwerk & RuhrgebietRheinland-Pfalz
ISB RLP
Weinbau & TourismusSaarland
SIKB
StrukturwandelSachsen
SAB
Halbleiter & ForschungSachsen-Anhalt
IB Sachsen-Anhalt
EU-FördergebietSchleswig-Holstein
IB.SH
WindenergieThüringen
TAB
Optik/Photonik JenaBundesförderung und Landesförderung — wie sie zusammenspielen
Fördermittel für Unternehmen kommen in Deutschland aus drei Quellen, die sich ergänzen. Bundesweite Programme wie die Förderkredite der KfW, die Energie- und Beratungsförderung des BAFA oder die Forschungszulage gelten unabhängig vom Standort. Darauf setzen die Landesprogramme auf: Jedes der 16 Bundesländer betreibt eine eigene Förderbank — von der L-Bank in Baden-Württemberg über die NRW.BANK bis zur Investitionsbank Berlin — mit regionalen Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften, die oft auf lokale Stärken zugeschnitten sind. Hinzu kommen EU-Mittel, etwa aus den Strukturfonds EFRE und ESF+, die über die Länder ausgereicht werden.
GRW: höhere Zuschüsse in strukturschwachen Regionen
Das wichtigste gemeinsame Instrument von Bund und Ländern ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). In ausgewiesenen Fördergebieten gibt es Investitionszuschüsse, deren Höhe von der Unternehmensgröße abhängt: kleine Unternehmen bis 35 Prozent, mittlere bis 25 Prozent, große bis 15 Prozent der förderfähigen Kosten (Quelle: Landesförderbanken, u. a. IB Sachsen-Anhalt). Ob dein Standort im Fördergebiet liegt, entscheidet die Region — dieselbe Investition kann in Sachsen-Anhalt gefördert werden und in einer wirtschaftsstarken Region ohne GRW-Status nicht.
So kombinierst du Bundes- und Landesprogramme
Ein häufiges, sinnvolles Muster ist die Kombination aus einem zinsgünstigen bundesweiten Förderkredit und einem regionalen Zuschuss. Erlaubt ist das, solange nicht exakt dieselben Kosten doppelt gefördert werden und die beihilferechtlichen Höchstgrenzen — etwa die De-minimis-Grenze von 300.000 Euro je Unternehmen über drei Jahre — eingehalten werden. Der schnellste Weg zur passenden Kombination: Gib im Förder-Finder dein Bundesland an, dann werden bundesweite und regionale Programme gemeinsam geprüft. Ein Blick lohnt sich auch in die Programmübersicht und die Themenseiten zu Digitalisierung, Energie und Gründung.
Häufige Fragen
Worin unterscheiden sich Bundes- und Landesförderung?▾
Bundesweite Programme wie KfW-Kredite, die BAFA-Förderung oder die Forschungszulage stehen Unternehmen in ganz Deutschland offen. Zusätzlich hat jedes der 16 Bundesländer eine eigene Förderbank mit regionalen Zuschüssen und Krediten, die auf lokale Schwerpunkte zugeschnitten sind. Beides lässt sich oft kombinieren — welche Programme in deinem Bundesland gelten, hängt von deinem Standort ab.
Was ist die GRW-Förderung?▾
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist das zentrale Instrument der Regionalförderung von Bund und Ländern. In ausgewiesenen Fördergebieten — vor allem strukturschwachen Regionen — gibt es Investitionszuschüsse, deren Höhe von der Unternehmensgröße abhängt: kleine Unternehmen erhalten bis zu 35 Prozent, mittlere bis zu 25 Prozent und große bis zu 15 Prozent der förderfähigen Kosten (Quelle: Landesförderbanken, u. a. IB Sachsen-Anhalt). Ob dein Standort im Fördergebiet liegt, entscheidet die Region.
Kann ich Programme aus mehreren Ebenen kombinieren?▾
Häufig ja — etwa einen Landeszuschuss mit einem bundesweiten KfW-Förderkredit. Nicht erlaubt ist die doppelte Förderung exakt derselben Kosten, und bei der Kumulierung sind die beihilferechtlichen Höchstgrenzen einzuhalten (unter anderem die De-minimis-Grenze von 300.000 Euro je Unternehmen über drei Jahre).
Welches Bundesland ist maßgeblich?▾
Entscheidend ist in der Regel der Standort der Betriebsstätte, für die investiert wird — nicht der Wohnsitz der Inhaberin oder des Inhabers. Bei mehreren Standorten kann jeweils das Programm des betreffenden Landes greifen. Verbindlich sind immer die Richtlinien der jeweiligen Landesförderbank.
Nicht sicher welches Programm passt?
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