Die KfW und das BAFA fördern 2026 energetische Sanierungen, klimafreundliche Neubauten und altersgerechte Umbauten mit Krediten bis zu 150.000 EUR pro Wohneinheit und Tilgungszuschüssen bis zu 45 %. Für Immobilieneigentümer, Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften gibt es nie dagewesene Fördermöglichkeiten — dieser Leitfaden erklärt alle relevanten Programme 2026 kompakt und praxisnah.
1. BEG — Bundesförderung für effiziente Gebäude (KfW 261)
Das Herzstück der KfW-Immobilienförderung ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). KfW 261 'Wohngebäude Kredit' bietet zinsgünstige Kredite bis 150.000 EUR pro Wohneinheit für die Sanierung auf ein KfW-Effizienzhaus-Niveau (85 bis 40). Je effizienter das Zielgebäude, desto höher der Tilgungszuschuss: KfW-Effizienzhaus 40 → 20 % Tilgungszuschuss; mit EE-Klasse (Erneuerbare Energien) oder NH-Klasse (Nachhaltigkeitszertifikat) → bis 25 %. Zusätzlich 5 % iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan). Gesamter Tilgungszuschuss kann auf bis zu 45 % der Kreditschlussschuld steigen.
Der iSFP-Bonus (5 % extra) lohnt sich fast immer: Ein Energie-Effizienz-Experte erstellt einen individuellen Sanierungsfahrplan (ca. 1.000–2.000 EUR, selbst förderfähig über BAFA). Dann sichert jede BEG-Maßnahme, die dem Fahrplan folgt, die zusätzlichen 5 % Tilgungszuschuss.
2. Klimafreundlicher Neubau — KfW 297 & 298 (bis 100.000 EUR)
Für Neubauten bietet die KfW das Programm 'Klimafreundlicher Neubau' (KFN): KfW 297 für Wohngebäude, KfW 298 für Wohngebäude mit QNG-Siegel (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude). Kreditbetrag bis 100.000 EUR pro Wohneinheit, Zinssatz ab 1,91 % effektiv (variabel nach Marktlage). Voraussetzung: Effizienzhaus-40-Standard, Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 2024. QNG-Siegel (KfW 298) senkt den Zinssatz nochmals. Antragstellung vor Baubeginn — über die Hausbank bei der KfW.
KfW-Neubauprogramme gelten als 'ausfinanziert' in Hochnachfragephasen — Kontingente können vorzeitig erschöpft sein. Antrag so früh wie möglich stellen, idealerweise parallel zur Baugenehmigung.
3. BAFA Heizungsförderung — Bundesförderung Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert einzelne Sanierungsmaßnahmen über die BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM): Heizungsaustausch (Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermie, Fernwärmeanschluss) → 30 % Grundförderung + 20 % Klimabonus (bei Heizungstausch aus fossilen Heizungen) + 5 % Effizienzbonus (bestimmte Systeme) + 30 % Einkommensbonus (zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ 40.000 EUR). Maximale Förderquote: 70 % der förderfähigen Kosten, bis 30.000 EUR pro Wohneinheit für die Heizung.
4. KfW 159 — Altersgerecht Umbauen (Kredit bis 50.000 EUR)
Das KfW-Programm 159 'Altersgerecht Umbauen' fördert barrierefreie Umbauten mit zinsgünstigen Krediten bis 50.000 EUR pro Wohneinheit. Förderfähig sind u.a.: Badezimmer-Umbauten, Treppenlifte, verbreiterte Türen, Rampen, Fahrstühle, schwellenlose Übergänge. Keine Einkommensgrenze. Besonders relevant für Vermieter mit älteren Mietern oder für Eigentümer ab 55+. Antragstellung vor Beginn der Maßnahme über eine Hausbank.
5. Denkmalschutz & besondere Gebäude
Für denkmalgeschützte Gebäude gelten Sonderregelungen: Beim KfW 261 gibt es ein eigenes Anforderungsniveau 'Denkmal', das deutlich weniger strenge Energieanforderungen stellt. Steuerlich können Sanierungskosten an Denkmälern über 9 Jahre (Eigennutzer) bzw. 12 Jahre (Vermieter) zu 90 % bzw. 100 % abgesetzt werden (§ 7i EStG). Zusätzlich fördern viele Bundesländer Denkmalsanierungen über eigene Programme der Denkmalschutzbehörden.
6. KfW-Programme für Vermieter & Wohnungsgesellschaften
Vermieter und Wohnungsgesellschaften können BEG-Kredite (KfW 261) auch für vermietete Gebäude beantragen — der Mieter muss nicht einbezogen werden. Bei größeren Portfolios lohnt sich die Beantragung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) für den gesamten Bestand. Das KfW-Wohngebäudeportfolio (261P) für Bestände ab 5 Gebäuden ermöglicht vereinfachte Sammelanträge und attraktive Konditionen für institutionelle Eigentümer.
Kombination KfW 261 + BAFA BEG EM: Wer saniert, kann gleichzeitig den KfW-Kredit (261) für das Gesamtgebäude UND BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (Heizung, Fenster, Dämmung) nutzen — beide Programme sind kumulierbar bis zur Höchstfördergrenze. So lässt sich die Gesamtförderquote auf 45 % + Zuschüsse treiben.
7. Regionale Wohnraumförderung der Bundesländer
Neben KfW und BAFA fördern alle Bundesländer Wohnraum zusätzlich: Bayern: BayernLabo KfW-Ergänzungsprogramm; NRW: NRW.BANK Wohnraumförderung (Miete/Eigentum); Hamburg: IFB Hamburg Wohnraumförderung; Berlin: IBB Wohnraumförderung für Energiesanierung. Diese Länderprogramme sind oft mit KfW-Programmen kombinierbar und decken insbesondere sozialen Wohnungsbau und Bestandssanierung ab.
- 1Energie-Effizienz-Experten (EEE) beauftragen: Erstberatung klären, iSFP erstellen lassen
- 2BEG Antrag bei KfW (261): Über Hausbank VOR Auftragsvergabe stellen
- 3BAFA Heizungsförderung: Online-Antrag vor Heizungskauf bei bafa.de
- 4KfW 159: Barrierefreiheit-Kredit separat beantragen (unabhängig von BEG)
- 5Länder-Programme: Landesförderbank (z.B. NRW.BANK, L-Bank BW) parallel prüfen
- 6Steuerliche Förderung: § 35c EStG (20 % Steuerbonus für Sanierung, kein KfW-Antrag nötig) als Alternative wenn KfW nicht passt
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