Der Fachkräftemangel ist 2026 das drängendste Problem für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland. Wer selbst ausbildet, sichert langfristig qualifizierte Mitarbeiter — und bekommt dafür staatliche Unterstützung, die viele Betriebe noch immer nicht kennen. Dieser Guide zeigt alle relevanten Förderprogramme für ausbildende KMU.
1. Ausbildungsbonus — neu ab 2024, bis 10.000 EUR pro Ausbildungsplatz
Der Ausbildungsbonus wurde mit dem Ausbildungsförderungsreformgesetz 2024 eingeführt und ist 2026 vollständig in Kraft. Betriebe, die die Zahl ihrer Ausbildungsplätze gegenüber dem Vorjahr erhöhen, erhalten: 2.000 EUR für den ersten zusätzlichen Ausbildungsplatz, bis zu 10.000 EUR bei mehreren neuen Plätzen. Der Bonus wird über die Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Ausbildungsbonus-Antrag sofort nach Vertragsschluss stellen — nicht erst zum Ausbildungsbeginn. Unterlagen: Ausbildungsvertrag, Nachweis über Vorjahresausbildungsplätze.
2. Eingliederungszuschuss (EGZ) — bis 50 % des Gehalts für 12 Monate
Der Eingliederungszuschuss (EGZ) der Bundesagentur für Arbeit fördert die Einstellung von Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen: Langzeitarbeitslose, Berufseinsteiger ohne Erfahrung, ältere Arbeitnehmer (55+), Menschen mit Schwerbehinderung. Die Förderung beträgt 30–50 % des Bruttogehalts für 6–24 Monate. Bei Schwerbehinderten: bis zu 70 % für 24 Monate.
EGZ für Azubis in Förderprogrammen
Eine besondere EGZ-Variante gilt für Azubis, die besondere Unterstützung benötigen: Auszubildende mit Behinderung, lernbeeinträchtigte Jugendliche oder Jugendliche mit multiplen Vermittlungshemmnissen. Hier kann der Zuschuss bis zu 70 % der Ausbildungsvergütung betragen. Antrag beim zuständigen Jobcenter oder der Agentur für Arbeit.
3. Qualifizierungschancengesetz (QCG) — Weiterbildung während der Beschäftigung
Das Qualifizierungschancengesetz erlaubt es Arbeitgebern, Mitarbeiter für Weiterbildungsmaßnahmen freizustellen und die Kosten über die Bundesagentur für Arbeit zu fördern. Für KMU bis 249 Mitarbeitern werden die Weiterbildungskosten zu 50–100 % übernommen. Bei Beschäftigten ohne Berufsabschluss oder in transformationsbetroffenen Branchen (Automotive, Einzelhandel, Logistik): bis 100 % Kostenübernahme.
QCG + Kurzarbeitergeld lassen sich kombinieren: Wenn Ihr Betrieb Kurzarbeit anmeldet, können Sie die Kurzarbeitszeit für bezahlte Weiterbildung nutzen — vollständig gefördert. Melden Sie dies bei der Agentur für Arbeit an.
4. ESF+ Ausbildungsförderung — Zuschüsse aus EU-Mitteln
Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) fördert in der Förderperiode 2021–2027 Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und Qualifizierung. Relevante Landesprogramme für ausbildende KMU: In Bayern 'Ausbildungsförderung für Betriebe ohne Tarifbindung' (bis 3.000 EUR/Azubi), in NRW 'Betriebliche Ausbildungsbegleitung' (bis 4.500 EUR), in Sachsen 'Ausbildungsbonus Ost' (bis 5.000 EUR für neue Ausbildungsplätze in strukturschwachen Gebieten).
5. Assistierte Ausbildung (AsA flex) — Begleitung für Betrieb und Azubi
Die Assistierte Ausbildung flex (AsA flex) bietet KMU pädagogische Unterstützung durch ausgebildete Ausbildungsbegleiter — kostenlos finanziert über die Bundesagentur für Arbeit. Der Begleiter hilft sowohl dem Betrieb (Ausbildungsplanung, Konfliktmanagement) als auch dem Azubi (Prüfungsvorbereitung, Sprachförderung). Besonders geeignet für KMU, die erstmals oder nach langer Pause wieder ausbilden.
6. Verbundausbildung — gemeinsam ausbilden, Kosten teilen
Kleinbetriebe, die alleine nicht alle Ausbildungsinhalte abdecken können, können sich zu einer Verbundausbildung zusammenschließen: Azubi rotiert zwischen zwei oder mehr Betrieben, jeder übernimmt die Ausbildungsinhalte, die er beherrscht. Viele Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern organisieren Verbünde aktiv und übernehmen die Koordination — oft kostenlos für die beteiligten Betriebe.
7. Prämien für Übernahme von Geflüchteten in Ausbildung
Betriebe, die Geflüchtete in Ausbildung oder Arbeit aufnehmen, können zusätzliche Förderungen beantragen: das 3+2-Modell erlaubt Geflüchteten, die Ausbildung zu beginnen und danach (3 Jahre Ausbildung + 2 Jahre Beschäftigung) ein gesichertes Aufenthaltsrecht zu erhalten. Arbeitgeber, die in diesem Programm ausbilden, erhalten Unterstützung durch die Agentur für Arbeit und in vielen Bundesländern zusätzliche Ausbildungsprämien.
Fristen beachten: Ausbildungsbonus und EGZ müssen VOR Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsbeginn beantragt werden. Nachträgliche Anträge werden abgelehnt.
- 1Ausbildungsbonus prüfen: Planen Sie mehr Azubis als letztes Jahr? → sofort Antrag bei Bundesagentur
- 2EGZ prüfen: Hat der Bewerber Vermittlungshemmnisse? → Antrag VOR Einstellungsdatum
- 3QCG für Weiterbildung: Bundesagentur kontaktieren, Förderantrag vor Kursstart
- 4ESF+ Landesprogramme: Welches Bundesland, welche Förderquote → NBank, NRW.BANK, LfA etc.
- 5AsA flex anfragen: Ausbildungsbegleiter kostenlos über Agentur für Arbeit beantragen
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